28 May 2026
EuGH bestätigt nationale Kompetenzen bei Verboten für virtuelle Automatenspiele und Lotteriewetten

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Rechtssache C-440/23 entschieden, dass das Unionsrecht Mitgliedstaaten wie Deutschland nicht daran hindert, bestimmte Formen des Online-Glücksspiels einschließlich virtueller Automatenspiele und ausgewählter Lotteriewetten zu untersagen, selbst wenn die betreffenden Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat wie Malta über eine Lizenz verfügen, und diese Entscheidung stützt sich auf öffentliche Interessen wie den Verbraucherschutz.
Hintergründe des Verfahrens vor dem EuGH
Deutsche Spieler hatten zwischen 2019 und 2021 Rückerstattungsansprüche für Verluste geltend gemacht, die unter der damaligen nationalen Verbotsregelung entstanden waren, während die Anbieter auf Lizenzen aus Malta verwiesen, und das Verfahren gelangte schließlich vor den EuGH, der die Klagen im April 2026 zurückwies, weil die deutschen Vorschriften mit dem Unionsrecht vereinbar bleiben.
Die beteiligten Parteien European Lotto and Betting sowie Deutsche Lotto- und Sportwetten argumentierten vor Gericht, dass die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit solche nationalen Einschränkungen ausschließe, doch der Gerichtshof stellte klar, dass ohne eine EU-weite Harmonisierung der Glücksspielmärkte die Mitgliedstaaten ihre eigenen Schutzstandards festlegen dürfen.
Kernpunkte der Urteilsbegründung
Richter am EuGH hoben hervor, dass der Verbraucherschutz sowie die Bekämpfung von Spielsucht und Kriminalität als zwingende Gründe des Allgemeininteresses anerkannt werden, und diese Erwägungen rechtfertigen auch dann ein Verbot, wenn Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat reguliert sind, während die Abwesenheit einheitlicher EU-Vorschriften den Spielraum der nationalen Gesetzgeber erweitert.
Die Entscheidung bezieht sich ausdrücklich auf virtuelle Slots und bestimmte Formen der Lotteriewette, die in Deutschland bis zur Einführung des neuen Glücksspielstaatsvertrags untersagt blieben, und sie unterstreicht, dass Rückerstattungsforderungen aus dieser Periode keine Grundlage im Unionsrecht finden.

Auswirkungen auf deutsche Spieler und maltesische Lizenznehmer
Spieler in Deutschland, die zwischen 2019 und 2021 Verluste erlitten hatten, sehen sich mit der Bestätigung konfrontiert, dass ihre Rückforderungen nicht durch das Unionsrecht gestützt werden, und Anbieter mit maltesischer Lizenz müssen weiterhin die jeweiligen nationalen Beschränkungen beachten, falls sie in Deutschland tätig werden wollen.
Die aktuelle Rechtslage in Mai 2026 zeigt, dass die deutschen Behörden ihre Kontrollbefugnisse gegenüber grenzüberschreitenden Angeboten uneingeschränkt ausüben können, während maltesische Lizenznehmer ihre Geschäftsmodelle an die unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten anpassen müssen.
Fehlende Harmonisierung als entscheidender Faktor
Da die Europäische Union bislang keine einheitlichen Vorschriften für Online-Glücksspiel entwickelt hat, bleibt die Kompetenz bei den Mitgliedstaaten, und das Urteil in der Rechtssache C-440/23 macht deutlich, dass nationale Verbote auch dann Bestand haben, wenn sie sich auf grenzüberschreitende Dienstleistungen auswirken.
Beobachter weisen darauf hin, dass diese Autonomie es Deutschland erlaubt, Verbraucherschutzmaßnahmen eigenständig zu gestalten, während Anbieter aus Malta ihre Angebote entsprechend anpassen oder auf Märkte mit weniger restriktiven Regelungen ausweichen.
Rechtliche Konsequenzen und zukünftige Entwicklungen
Das Urteil schafft Rechtsklarheit für die Zeit vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und bestätigt, dass Rückerstattungsansprüche aus verbotenen Angeboten keine unionsrechtliche Grundlage besitzen, und nationale Gerichte können sich bei vergleichbaren Fällen nun auf diese Entscheidung berufen.
Experten rechnen damit, dass weitere Mitgliedstaaten ihre Regulierungsansätze überprüfen werden, da das Prinzip der nationalen Spielräume gestärkt wurde, während grenzüberschreitende Anbieter ihre Compliance-Strategien anpassen müssen, um in unterschiedlichen Rechtsräumen tätig zu bleiben.
Conclusion
Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-440/23 festigt die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, bestimmte Online-Glücksspielformen zu verbieten, und sie unterstreicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes als Rechtfertigung, selbst gegenüber lizenzierten Anbietern aus anderen EU-Ländern, während die fehlende Harmonisierung auf europäischer Ebene die nationalen Kompetenzen weiterhin prägt.